Barrierefreiheitsgesetz 2025
Was kommt da auf dich zu?
Ab Juni 2025 wird’s ernst: Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich den European Accessibility Act um. Für dich heißt das: Wenn du Produkte oder Services online anbietest, müssen diese barrierefrei sein – also auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar.
Das betrifft vor allem digitale Angebote, die sich an Endverbraucher richten – also alles, was im B2C-Bereich läuft.
Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen den gleichen Zugang zu wichtigen Online-Angeboten zu ermöglichen. Klingt fair, oder?
Konkret betroffen sind zum Beispiel:
- Webshops & Onlineshops
- Apps im E-Commerce
- Hotel- & Reiseportale mit Buchungsfunktionen
- Online-Terminbuchung (z. B. bei Ärzten, Restaurants, Dienstleistern)
- Websites, auf denen man sich registrieren, Mitglied werden oder Newsletter abonnieren kann
Wenn du solche Angebote betreibst, solltest du jetzt aktiv werden – denn das Gesetz gilt für alles, was nach dem 28. Juni 2025 an den Start geht oder weiterhin angeboten wird.
Ist deine Website für alle zugänglich?
Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein echter Mehrwert – für deine Besucher und dein Unternehmen.
Wie barrierefrei ist deine Website wirklich?
Wir bieten dir einen professionellen Barrierefreiheits-Check – individuell, verständlich und auf den Punkt. Einfach melden, und wir schauen gemeinsam drauf.